Ich möchte meine Arbeit als Abgeordnete so transparent wie möglich gestalten und veröffentliche daher umfassend alle meine Einkünfte. Meine Tätigkeit als Landtagsabgeordnete füllt mich jedoch komplett aus. Daher gehe ich auch keiner bezahlten Nebentätigkeit nach.
Angaben nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Hessischen Landtags:
Zu 1. (Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 VR, Nr. 2 Ausführungsbestimmungen – AB)):
Psychotherapeutenkammer Hessen, Wiesbaden, Stellv. Geschäftsführerin
Folgende Leistungen erhalte ich als Abgeordnete des Hessischen Landtags:
Diäten, Entschädigungen und Altersversorgung
Die Entschädigung für Abgeordnete ist kein Geheimnis, sondern gesetzlich geregelt. Die Entschädigung für Mitglieder des Hessischen Landtags ist im Hessischen Abgeordnetengesetz festgelegt. Hessische Landtagsabgeordnete erhalten monatlich eine zu versteuernde Grundentschädigung (auch „Diäten“ genannt) in Höhe von 7.750 € brutto. Der steuerpflichtige Auszahlungsbetrag der Grundentschädigung beträgt 7.729 €. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder Ähnliches gibt es nicht.
Dieser Betrag stellt das Einkommen aus der Tätigkeit als Hessischer Landtagsabgeordneter dar. Brutto ist aber nicht gleich netto. Wie jeder Bürger und jede Bürgerin zahlt ein Abgeordneter genauso Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Auch Beiträge zur Krankenversicherung sind aus den Diäten zu bestreiten.
Hinzu kommen noch weitere Ausgaben, die auf das Landtagsmandat zurückgehen und ebenfalls aus den Diäten zu bestreiten sind. Verpflichtend für einen SPD-Landtagsabgeordneten sind die Mandatsträgerabgaben an die verschiedenen Gliederungen der Partei.
Aufwandspauschale:
Die Aufwendungen für Büromaterial, Fachliteratur, Zeitungen, Porto, Telefon und Miete des Wahlkreisbüros werden durch Zahlung einer monatlichen Kostenpauschale abgegolten. Dafür erhalte ich direkt von der Landtagsverwaltung 589 € pro Monat.
Mitarbeiter-/innen-Pauschale:
Für die Lohnkosten meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalte ich 3.802 €/Monat, welche direkt von der Landtagsverwaltung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verausgabt werden.
Reise- und Übernachtungskosten:
Als Landtagsabgeordnetem werden mir alle mandatsbedingten Fahrten innerhalb Hessen nach dem Hessischem Reisekostengesetz erstattet. Fahrten außerhalb Hessens im Auftrag des Landtages, einer seiner Ausschüsse oder meiner Fraktion werden ebenfalls nach Genehmigung des Landtagspräsidenten erstattet.
Alle Angaben: Stand 01. Juli 2017