Parteien sind nach § 25 (1) PartG berechtigt, Spenden anzunehmen. Die Einnahmen aus den Parteispenden bilden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Zuschüssen die Grundlage der Parteienfinanzierung.
Sie haben die Möglichkeit, direkt über ein Spendenformular, per Überweisung oder per SMS zu spenden – und zwar hier. Auch Spenden im Namen einer Firma sind dort möglich. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, eine Spendenquittung zu erhalten und Ihre Spende steuerlich abzusetzen, denn Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden durch eine steuerliche Ermäßigung und durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt.
Für Ihre Spende an die SPD bedanke ich mich sehr herzlich!