Große Anfragen

Durch eine Große Anfrage fragen Abgeordnete bei der Landesregierung an, einen schriftlichen Bericht zu einem Sachverhalt zu bekommen. Initiatoren können alle Landtagsabgeordneten sein, jedoch müssen mindestens 5 Abgeordnete gemeinsam oder eine gesamte Fraktion als Anfragensteller auftreten. Die Beantwortungsfrist für Große Anfragen beträgt 3 Monate nach § 34 GOHLT (Geschäftsordnung des Hessischen Landtags). Große Anfragen werden bei besonders bedeutenden Sachkomplexen gestellt, die Antwort der Landesregierung wird im Plenum behandelt.

 

Folgende Großen Anfragen hat Kerstin Geis in der 20. Wahlperiode initiiert:

 

20/2443

19.02.2020

„Zustand des Waldes und Wasserversorgung“

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier einsehen.

 

20/474

05.04.2019

„Jugendmedienschutz an hessischen Schulen und digitaler Nachholbedarf“

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier einsehen.

 

 

Folgende Großen Anfragen hat Kerstin Geis in der 19. Wahlperiode initiiert:

 

19/1773

24.03.2015

„Bildung in Europa“

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier einsehen.