Landwirtschaft in Südhessen soll nicht beeinträchtigt werden – Kerstin Geis tritt für Anpassung der Düngeverordnung ein

Kerstin Geis, SPD-Landtagsabgeordnete im Kreis Groß-Gerau, macht sich für ein wichtiges Anliegen der Bauern in der Region stark. Es geht um eine Vorschrift in der neuen Düngeverordnung, die zwar gut gemeint ist, aber die Situation der Landwirtschaft in Südhessen nicht berücksichtigt. Damit deren Arbeit nicht unnötig erschwert wird, dringt Geis nun bei den Ministerien in Wiesbaden und Berlin auf eine Änderung.

Dabei steht die Abgeordnete klar hinter dem Ziel der neuen Verordnung, den Nitrateintrag ins Grundwasser zu reduzieren, gerade in sensiblen Trinkwassergebieten wie Südhessen. „Die Ausführung der neuen Regeln muss aber so handhabbar sein, dass eine Bewirtschaftung der Ackerflächen noch sinnvoll möglich ist“, sagt Geis. „In manchen Gebieten unserer Region wäre die Arbeit der Bauern sonst gefährdet.“

Starttermin für Umpflügen ist zu spät gelegt

Auf das Problem aufmerksam gemacht hatte der Regionalbauernverband Starkenburg. Wer 2021 eine Sommerfrucht wie Zwiebel, Zuckerrübe oder Sommergerste düngen möchte, muss nach der neuen Verordnung zuvor eine Winterbegrünung als Zwischenfrucht anbauen, die dann untergepflügt wird. Aber ab wann? Heute ist dafür pauschal der 15. Januar vorgesehen. Das ist ein Problem für Regionen wie das Ried mit „schwerem Boden“, also einem hohen Ton- und Lehmgehalt.

Solche Böden werden erst durch winterlichen Frost nach dem Pflügen für die Bearbeitung im Frühjahr vorbereitet: Die sogenannte Frostgare verbessert die Wasserversorgung, lockert und durchlüftet den Boden. Durch die Veränderung des Klimas ist aber im Hessischen Ried  nach dem 15. Januar kaum noch mit Frösten zu rechnen. Wird die Erde also erst nach diesem Termin umgebrochen, wächst die Hauptkultur im Sommer schlechter, besonders bei Trockenphasen.

Briefe nach Berlin und Wiesbaden

Was sich die Bauern wünschen: Wo die Bodenkarte einen großen Anteil schwerer Böden ausweist, soll der Umbruch der Winterbegrünung ab 1. November erlaubt werden. So käme der anschließende Winterfrost dem Boden optimal zugute. „Dies ist sinnvoll und nachvollziehbar“, sagt Kerstin Geis, „und es nützt den Bauern ebenso wie unserer Versorgung mit regional angebauten Lebensmitteln.“

Sie hat darum sowohl Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) als auch die zuständige Hessische Staatsministerin Priska Hinz (Grüne) gebeten, eine solche Anpassung der Verordnung anzustoßen. „Das sollte kein Parteithema sein“, stellt Geis dazu fest, „denn es geht um eine rein fachliche Frage. Gute Bedingungen für die Landwirtschaft sind in unserem gemeinsamen Interesse.“