"Der Bischofsheimer Gemeindevorstand hat einen Beschluss aufgehoben, wonach die Mitarbeiter im Bürgerservice eine außertarifliche Zulage erhalten sollen. (…) Der Landrat schrieb, dass laut dem HSGB die Beschlüsse über die Zulage rechtswidrig gewesen seien: Dieser Rechtsauffassung schließe ich mich an. Kerstin Geis (SPD) widersprach, dass Steinbach, die nicht anwesend war, Fehler gemacht habe. Sie habe stets vor einem rechtswidrigen Beschluss gewarnt. Die SPD habe daher eine bessere Lösung für die Mitarbeiter innerhalb des Tarifvertrags gesucht. (…)"
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Quelle: Main-Spitze, 13.05.2017