Pressespiegel: Resolution zum Gesetzesentwurf

KREIS GROSS-GERAU – (tau). Die Kreisversammlung der Bürgermeister des Kreises Groß-Gerau des Hessischen Städte- und Gemeindebunds hat eine Resolution zum Kommunalen Finanzausgleich beschlossen.

Die Bürgermeister im Kreis Groß-Gerau halten an der Kritik an der geplanten Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs in Hessen fest. Diese haben sie in einer von allen 13 Bürgermeistern unterschriebenen Resolution zusammengefasst, wie die Kreisversammlung Groß-Gerau des Hessischen Städte- und Gemeindebunds mitteilt. Die Resolution wurde an die Fraktionen im Hessischen Landtag geschickt.

Die Kreisversammlung habe sich eingehend mit der Novellierung befasst. Trotz Vereinbarung zwischen Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) und den kommunalen Spitzenverbänden haben die Verwaltungschefs einige Kritikpunkte, die sie in ihrer Resolution festhalten. Sie appellieren im Interesse der Bürger an die Fraktionen im Landtag, den Gesetzentwurf nicht zu beschließen.

Denn die Hoffnung, dass sich die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden mit der Neuordnung verbessert, habe sich nicht erfüllt. Die Aussage des Ministers, dass einige Kommunen Mehrzuweisungen zu erwarten hätten, sei lediglich eine Momentaufnahme. Denn die vergleichsweise positiven Prognosen für diese Kommunen beruhten auf Übergangsregelungen, heißt es in dem Papier. Diese, die Übergangshärten mildern sollen, würden künftig entfallen.

Bürgermeister: Grundfehler bleiben

„Die Grundfehler des Systems werden durch diese Übergangsregelungen nicht beseitigt. Denn den Kommunen bleiben nach wie vor rund 900 Millionen Euro allein für die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben vorenthalten. Dazu werden sie gezwungen sein, die Steuern zulasten ihrer Bürger weiter zu erhöhen und drastische Sparmaßnahmen zu ergreifen“, so die Resolution.

Der Gesetzentwurf werde die Kommunen zu massiven Steuererhöhungen treiben. Das begründen die Bürgermeister wie folgt: Das Land habe bei der Bewertung der kommunalen Einnahmen die eigenen kommunalen Steuern voll angesetzt. Die dabei genannten Durchschnittssteuersätze von Grund- und Gewerbesteuer „sind durch einige wenige Kommunen stark nach oben verzerrt. Die weitaus meisten Städte und Gemeinden müssen ihre Steuersätze deshalb stark erhöhen und ihre im Bundesvergleich bei der Abgabenbelastung bereits an der Spitze liegenden Bürger weiteren Belastungen aussetzen“.

Land soll Kosten besser erstatten

Daher fordern die Bürgermeister, dass die Reduzierung der Finanzausgleichsmasse zurückgenommen wird. Das Konnexitätsprinzip – „wer bestellt, bezahlt“ – sei zum Beispiel bei der Kinderbetreuung zwingend einzuhalten. Die Kommunen könnten nur zusätzliche Aufgaben übernehmen, wenn das Land auch eine Kostenerstattung bereitstelle.

Wenn das Land rund neun Prozent der tatsächlichen Ausgaben der Kommunen nicht als Bedarf anerkenne, dann müsse es vorgeben und entscheiden, „welche seiner Pflichtaufgaben verzichtbar sind, welche Standards gesenkt werden können, kurz: wie viel Geld es für welche Aufgaben mit welchen Standards gibt. Genau so hat es der Staatsgerichtshof ausdrücklich verlangt“.

Die Kreis- und Schulumlage, in den Kommunen die höchsten Aufwandspositionen, dürfe nicht dazu führen, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nach Zahlung beider Umlagen finanziell nicht mehr leistungsfähig seien. Im Gesetzentwurf werde die Kreisumlage als ein Instrument beschrieben, mittels dessen die Kreise ihren Haushalt ausgleichen können. Die Kommunen wünschen indes, dass die Begrenzung beider Umlagen mit 58 Prozent beibehalten wird, um eine weitere Belastung der Städte und Gemeinden zu vermeiden.

Eine weitere Forderung lautet: Die bisherige Bedarfsermittlung ist zu korrigieren. Es ist nicht akzeptabel, dass die Erträge in voller Höhe berücksichtigt werden, während bei den Ist-Aufwendungen Abzüge vorgenommen werden.

Eine weitere Verbesserung sähen die Kommunen darin, wenn der bestehende „Förderdschungel“ beendet würde und es direkte Zuteilungen an die Kommunen gäbe.

Quelle: echo-online.de (23.07.2015)